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Teilnhamebedingungen

Anmeldeverfahren

1. Anmeldung

  1. Anmeldungen sind nur dann wirksam, wenn sie über die Seite saar.dlrg.de und das dort angebotene Online-Formular erfolgt sind.
  2. Für die Anmeldung ist ein DLRG Account zwingend erforderlich. (außer bei Aus- bzw. Fortbildung in Erster Hilfe für Betriebliche Ersthelfer -Lehrgängen)
  3. Bei der Anmeldung ist unbedingt darauf zu achten, dass die entsendende (und ggfs. kostenübernehmende) Gliederung korrekt angegeben ist.
  4. Bei der Anmeldung ist darauf zu achten, dass die Bankdaten korrekt eingegeben werden. Für Fehler und dadurch entstehende Bankgebühren haftet der Anmeldende.
  5. Andere Anmeldeverfahren sind nicht zulässig.
  6. Die Anmeldung muss durch den Teilnehmer und ggfs. die entsendende Gliederung bestätigt werden.
  7. Bei kostenpflichtigen Seminaren ist zudem eine Kostenübernahmeerklärung durch die jeweilige Gliederung oder den Teilnehmer Voraussetzung.
  8. Die persönlichen Daten werden für die weitere Seminarorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert. Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten.
  9. Anmeldeadresse:
    DLRG Landesverband Saar e. V.
    Mettlacher Str. 12
    66115 Saarbrücken
    E-Mail: lv(at)saar.dlrg.de

Für Fragen steht der Seminarleiter/die Geschäftsstelle zur Verfügung.

2. Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis

  1. Mit der Anmeldung zu einem Seminar erklärt der Anmeldende, dass er die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind digital per E-Mail an den Seminarleiter (in der Ausschreibung angegeben) bis zum angegebenen Meldeschluss zu senden. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Seminars, weitere Seminare belegen zu wollen, sind die Nachweise zu den Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Seminare einzureichen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
  2. Sofern ein Seminar mit dem Qualifikationserwerb einhergeht, erkennt der Anmeldende die zugrunde liegende Prüfungsordnung an.
  3. Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, wird der Teilnehmer zum Seminar nicht zugelassen. Ausnahmen werden in der Ausschreibung veröffentlicht.
  4. Die Nicht-Teilnahme an einem Seminar aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminarplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt nachstehender Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen "Rückgabe oder Stornierung von Seminarplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten.
  5. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Seminar in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
  6. Der Seminarleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Ausschreibung geforderten Voraus­setzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Seminars zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Seminarleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Seminar auszuschließen, auch um Schäden vom Teilnehmer abzuwenden. Nicht erfüllte Seminarteile sind auf der Teilnahme­bescheinigung vom Seminarleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen; die Ausführungen gemäß Abs. 6 gelten sinngemäß. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Seminargebühr. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer wegen gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren kann. 
  7. Darauf soll bei der Ausschreibung hingewiesen werden.
  8. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrie­ben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Seminarteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung. Gleiches gilt, wenn das Lehrgangsziel aus anderen Gründen nicht erreicht wurde. Die Entscheidung obliegt dem Seminarleiter in Absprache mit dem Ressortleiter oder einer durch ihn benannte Person.
  9. Seminare die als „Einladungslehrgang“ ausgeschrieben wurden, können nur auf Einladung der Seminarleitung oder des jeweiligen Ressorts teilnehmen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme für nicht eingeladene Mitglieder.

3. Teilnehmerbeitrag

  1. Alle Anmeldenden erhalten nach Meldeschluss und nach Vorlage aller Teilnahmevorrausetzungen eine Bestätigung zur Zulassung zum Seminar. Mit dieser wird der Teilnehmerbeitrag fällig. Im Landesverband Saar e. V. werden ausschließlich folgende Zahlungsmöglichkeiten angeboten:
    1. Die Seminargebühr wird in einer Rate durch den Landesverband per vorhandenem SEPA-Mandat bei der entsenden Gliederung eingezogen. Dies stellt den Regelfall dar.
    2. Die Seminargebühr wird in einer Rate beim Teilnehmer selbst eingezogen. Dabei erteilt er dem Landesverband ein einmaliges SEPA-Mandat für dieses Seminar.
  2. Weitere Zahlungsmethoden sind nicht vorgesehen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Schatzmeisters
  3. Sollte die entsendende Gliederung die Übernahme des Teilnehmerbeitrages nicht zustimmen, so erklärt sich der Anmeldende mit der Übernahme der Kosten bereit.
  4. Aus- bzw. Fortbildung in Erster Hilfe für Betriebliche Ersthelfer sind hiervon ausgenommen.
  5. Es ist darauf zu achten, dass die Bankverbindung in allen Fällen korrekt eingegeben ist. Für die Kosten etwaiger Rücklastschriften haftet der Teilnehmer bzw. die entsendende Gliederung bei erklärter Kostenübernahme.

4. Zusage/Absage von Seminarplätzen

  1. Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminarplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird automatisiert per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt.
  2. Wenn es bei Seminaren möglich ist Teilnahmevoraussetzungen nachzureichen, werden Anmeldende bei der Platzvergabe bevorzugt, bei denen alle Teilnehmervoraussetzungen vorliegen.
  3. In Sonderfällen kann sich der Landesverband Saar, abweichend zu Abs. 1, vorbehalten, eine Priorisierung bei der Vergabe von Teilnehmerplätzen vorzunehmen. Diese Priorisierung ist mit der Ausschreibung transparent zu machen.
  4. Ist ein Seminar ausgebucht, so wird zunächst von jeder Gliederung je einen Teilnehmer zugelassen und dann nach Anmeldedatum aufgefüllt.
  5. Mitglieder von Untergliederungen der DLRG LV Saar e. V. haben grundsätzlich Vorrang gegenüber Mitgliedern anderer Landesverbände.
  6. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einver­ständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese wird automatisch mit der Teilnahmebestätigung versendet und ist im Original zum Seminar mitzubringen.
  7. Die endgültige Zulassung zum Seminar erfolgt per E-Mail und findet erst nach dem Meldeschluss statt. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und das Seminar ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage per E-Mail. Eine Zulassung zum Seminar kann nur erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Bestätigung der Anmeldung durch den Teilnehmer.
    2. Bestätigung der Anmeldung durch die Gliederung (wenn erforderlich).
    3. Bestätigung der Kostenübernahme durch die Gliederung bzw. ausgefülltes SEPA Mandat des Teilnehmers.
    4. Vorliegen und Vollständigkeit aller Seminarvoraussetzungen gemäß Ausschreibung und Prüfungsordnung.
  8. Bei Zulassung zu einem Seminar erhalten die künftigen Teilnehmer eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen unmittelbar nach dem Meldeschluss.

5. Rückgabe oder Stornierung von Seminarplätzen durch den Teilnehmer

 

  1. Tritt der Teilnehmer durch Abmeldung vom Seminar im ISC über die Teilnehmerseite zurück (hilfsweise in Textform an lv@saar.dlrg.de), wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € berechnet, bei Rücktritt bis zum Meldeschluss des Seminars.
  2. Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss oder bei Nichterscheinen jeweils ohne Nachweis einer der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% der Teilnehmergebühren berechnet.
  3. Bei Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% der Teilnehmergebühren berechnet.
  4. Maßgebend ist jeweils der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform beim Seminarleiter/der LV-Geschäftsstelle.
 

bis Meldeschluss

nach Meldeschluss

Abmeldung mit Vorlage einer von uns anerkannten Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests oder Nachbesetzung durch den Landesverband

-

Nicht stornierbare, real anfallende Kosten (z. B. für Verpflegung)

Abmeldung (ohne Attest oder ohne Nachbesetzung)

Verwaltungsgebühr: 5 €

Stornogebühr:
100% des Teilnehmerbeitrages

Nichterscheinen ohne Abmeldung

-

Stornogebühr:
100% des Teilnehmerbeitrages

Nicht vollständig nachgewiesene Teilnahmevoraussetzungen (bei Seminaren, bei denen Voraussetzungen bis Seminarende nachgewiesen werden können)

-

100% des Teilnehmerbeitrages

Bei kostenlosen Lehrgängen wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

6. Änderungen

  1. Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine und Durchführungsart zu ändern oder den Ort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden.
  2. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet.
  3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

Organisatorische Hinweise

1. Beginn und Veranstaltungsort

  1. Der Veranstaltungsort und der Beginn sind in der Ausschreibung angegeben.

2. Unterbringung/Verpflegung

  1. Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:
    • Seminarteilnahme
    • Eventuelle begleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen
    • Verpflegung gemäß Ausschreibung (Mittagessen, Getränke)
    • In der Regel wird keine Übernachtung angeboten.

3. Teilnahme und Lizenzierung

  1. Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Seminar eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Seminares kann der Seminarleiter in Abstimmung mit dem Ressortleiter oder einer durch ihn benannte Person nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren (siehe I § 2 Abs. 7f.). Die gesamte Teilnehmergebühr ist auch in diesem Fall fällig.
  2. Die Teilnahmebescheinigung kann für Lizenzverlängerungen (Beauftragungen und Lehraufträge) gegenüber dem Landesverband und anderen Gliederungen verwendet werden. Über die Anerkennung entscheiden die von den jeweiligen Ressorts beauftragten Personen nach den zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Fortbildungsregelungen.

4. Fahrtkostenzuschuss

  1. Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

5. Fotofreigabe

  1. Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
  2. Die DLRG LV Saar e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke, auch nach dem Seminar, weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

Schlussbestimmungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Landesverband Saar e. V..
  2. In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind im zu begründenden Ausnahmefall möglich. Sie sind transparent zu machen.

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