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Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe für betriebliche Ersthelfer

Erste-Hilfe-Maßnahmen können für die Rettung von Menschenleben von entscheidender Bedeutung sein bzw. beeinflussen die Folgen und den späteren Heilungsprozess maßgeblich. Daher sind in Ihrem Betrieb/Unternehmen gut ausgebildete Ersthelfer unumgänglich. Sie als Unternehmer haben diese unverzügliche Hilfeleistung sicherzustellen, bzw. müssen sicherstellen, dass diese veranlasst wird. Die Berufsgenossenschaften (BG) schreiben daher (BGV A1) vor, dass bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Sind mehr als 20 Versicherte anwesend, müssen 10% der Versicherten als Ersthelfer zur Verfügung stehen (in Verwaltungs- und Handelsbetrieben genügen 5%).

Die Kosten für diese Kurse inkl. der Auffrischungskurse (alle zwei Jahre) werden von der Berufsgenossenschaft übernommen. Aus diesem Grund bieten wir (DLRG LV Saar e.V.) als ermächtigte Ausbildungsstelle solche BG lizenzierte Erste-Hilfe-Kurse an.

Wenn Sie einen Erste Hilfe Kurs für Ihr Unternehmen planen, kontaktieren Sie uns. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen.

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