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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Saar e.V.

Ausbildungszentren

In den beiden Ausbildungszentren werden die angehenden Bootsführer in Theorie und Praxis geschult und auf die bevorstehende Prüfung vorbereitet. Die Bezirke Merzig, Saarlouis und Saarbrücken bilden das ABZ West-Saar und die Bezirke St.Wendel, Neunkirchen und Homburg das ABZ Ost-Saar. Weitere Informationen können Sie bei den Leitern der Ausbildungszentren erhalten.

Ausbildungszentrum West-Saar

Leiter: Alfred Schommer

Postanschrift des ABZ:
Breiter Weg 34a
66802 Überherrn
Telefon: 0177-6668100

Sitz des ABZ:
Konrad-Adenauer-Allee 1
66763 Dillingen


Ausbildungszentrum Ost-Saar

Leiter: Jörg Schwingel

Postanschrift des ABZ:
Wilhelmsteich 9
66564 Ottweiler
Telefon: 06824-300589

Sitz des ABZ:
Mainzweilerstr. 24
66564 Ottweiler



Wichtige Unterlagen zur Bootsführerausbildung findet ihr unter Download.

Ausbildungsbootsführer

Die Ausbildung der Bootsführeranwärter erfolgt auf Ortsgruppenebene durch Bootsführer der OG.
Es zeigte sich, dass viele Bootsführer ihr Wissen und ihre Erfahrung teils all zu realitätsnah an die Anwärter weitergegeben haben. Dies machte manchmal den ABZ Schwierigkeiten bei der Vorbereitung auf die Prüfung, weil die Anwärter die Manöver nicht wie in der PO gefordert fuhren. Aus diesem Umstand heraus haben wir den „Ausbildungsbootsführer“ geschaffen.

Er wird in einer Weiterbildung auf den aktuellen Wissensstand für die Fahrmanöver gebracht. Außerdem wird er in Methodik/Didaktik geschult und ist so gerüstet, seine angehenden Bootsführer zu schulen. Dem ABZ bringt es den Vorteil, dass vor der Prüfung nur noch wenige Fahrstunden notwendig sind um die Prüflinge unter Prüfungsbedingungen vorzubereiten.

Der Bootsführer - Einsatz

Im LV Saar dürfen Bootsführer zu Einsätzen auf LV-Ebene bzw. im WRD an den beiden Stauseen nur eingesetzt werden, wenn sie den Status "Bootsführer Einsatz" besitzen. Diesen Status erreichen sie, wenn sie innerhalb von 2 Jahren mindestens 4 Fahrstunden nachweisen und jährlich an einer Weiterbildung des LV teilnehmen. Durch die ständige Aktualisierung des Wissens und die vorgeschriebene Praxis konnten die Kosten für Reparaturen an den Booten in den letzten Jahren drastisch gesenkt werden.
Die Nachweise müssen von der Gliederung mit einem Formular bis spätestens 15. März an den LV Referenten gemeldet werden. Wer den Nachweis bis zum 15. März nicht erbringen kann, darf im laufenden Jahr nicht bei LV-Einsätzen eingesetzt werden. Wird der Nachweis im Folgejahr erbracht, gilt die Einsatzfähigkeit erneut für ein Jahr.