Hinweise zu Mustersatzungen
Die Mustersatzungen liegen u. a. im Word-Format vor. So ist gewährleistet, dass die Vorlagen ggf. auf die jeweilige Gliederung angepasst werden können.
Wir möchten allerdings auf folgendes hinweisen:
- Die fertige Satzung darf nicht gegen die Satzung einer der übergeordneten Gliederungen verstoßen
- Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der Jahreshauptversammlung der betreffenden Gliederung (besondere Vorschriften zur Einladung beachten!) so wie des Bezirks- und des Landesverbandsrates
- Wichtige Änderungen sollten daher frühzeitig angegangen werden
- Bei Fragen steht der LV-Justitiar gerne per E-Mail zur Verfügung

